Öffnen – Musterschreiben Einspruch Strafbefehl

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Vorlage Musterschreiben Einspruch Strafbefehl

An das Amtsgericht [Name des Amtsgerichts]

[Ihr Name]
[Ihre Adresse]
[Ihre Stadt und Postleitzahl] [Datum]

Betreff: Einspruch gegen Strafbefehl vom [Datum des Strafbefehls] – Az: [Aktenzeichen des Strafbefehls]

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit erhebe ich Einspruch gegen den Strafbefehl, welcher mir am [Datum des Strafbefehls] zugestellt wurde. Die Entscheidung, den Strafbefehl anzunehmen, kann ich in diesem Fall nicht akzeptieren, da ich von meiner Unschuld überzeugt bin.

Ich möchte betonen, dass ich zu [Datum und Uhrzeit] zum fraglichen Zeitpunkt [genauer Vorfall] nicht anwesend war. Aus diesem Grund wurden mir die angegebenen Vorwürfe zu Unrecht gemacht. Ich bitte Sie daher, den Fall erneut zu überprüfen und meine Unschuld zu bestätigen.

Des Weiteren beantrage ich, dass meine Argumente sorgfältig geprüft und berücksichtigt werden. Ich stehe Ihnen jederzeit zur Verfügung, um weitere Informationen oder Beweismittel vorzulegen, die meine Unschuld belegen. Ich bitte Sie daher, meine Rechte auf ein faires Verfahren zu wahren.

Bitte teilen Sie mir mit, wie es nun weitergeht. Ich erwarte, dass Sie den Einspruch prüfen und eine Neubewertung des Falls vornehmen. Sollte eine Gerichtsverhandlung anberaumt werden, bitte ich um frühzeitige Mitteilung des Termins, um mich darauf vorbereiten zu können.

Ich fordere Sie auf, von weiteren Ermittlungsmaßnahmen gegen mich abzusehen, solange der Einspruch von Ihrer Seite noch geprüft wird. Ich möchte betonen, dass ich bereit bin, mich der Wahrheit zu stellen und mit Ihnen zusammenzuarbeiten, um diese Angelegenheit zu klären.

Ich bitte um eine schriftliche Bestätigung des Eingangs meines Einspruchs sowie um Informationen über den weiteren Verlauf des Verfahrens.

Mit freundlichen Grüßen,

[Ihr Name]

Anlagen:

– Kopie des Strafbefehls vom [Datum]

– [weitere Anlagen, falls vorhanden]

Nachweis der Zustellung:

[Datum der Zustellung] [Art der Zustellung] (z.B. persönlich, per Post)

[Name und Unterschrift der empfangenden Person]

 

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Einspruch Strafbefehl
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FAQ Musterschreiben Einspruch Strafbefehl

Frage 1: Was ist ein Strafbefehl?

Ein Strafbefehl ist ein schriftlicher Bescheid, in dem eine Strafe für eine begangene Ordnungswidrigkeit oder Straftat festgelegt wird. Er wird von der Staatsanwaltschaft erlassen und bedarf keines Gerichtsverfahrens.

Frage 2: Gegen welchen strafbaren Inhalt kann ich Einspruch einlegen?

Sie können Einspruch gegen den Strafbefehl einlegen, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Ihnen zur Last gelegte Straftat nicht zutrifft oder die Höhe der Strafe unangemessen ist. Ein Einspruch ist jedoch nicht möglich, wenn Sie die Tat bereits gestanden haben.

Frage 3: Wie lege ich Einspruch gegen einen Strafbefehl ein?

Um Einspruch gegen einen Strafbefehl einzulegen, müssen Sie innerhalb der vorgegebenen Frist schriftlich bei dem zuständigen Amtsgericht Einspruch einlegen. Ein Musterschreiben für den Einspruch können Sie hier herunterladen.

Frage 4: Welche Angaben sollte das Einspruchsschreiben enthalten?

Das Einspruchsschreiben sollte Ihren Namen, Ihre Anschrift, das Aktenzeichen des Strafbefehls sowie eine kurze Begründung enthalten, aus der hervorgeht, warum Sie Einspruch einlegen möchten. Es ist empfehlenswert, das Schreiben per Einschreiben zu versenden, um den Zugang nachweisen zu können.

Frage 5: Wie viel Zeit habe ich, um Einspruch einzulegen?

Die Frist für den Einspruch gegen einen Strafbefehl beträgt in der Regel zwei Wochen ab Zustellung des Strafbefehls. Es ist wichtig, dass der Einspruch innerhalb dieser Frist beim Amtsgericht eingeht.

Frage 6: Muss ich einen Anwalt einschalten, um Einspruch einzulegen?

Es besteht grundsätzlich keine Pflicht, einen Anwalt einzuschalten, um Einspruch gegen einen Strafbefehl einzulegen. Sie können den Einspruch auch selbst formulieren und einreichen. Es kann jedoch empfehlenswert sein, einen Rechtsanwalt hinzuzuziehen, insbesondere wenn es sich um komplexe Sachverhalte handelt.

Frage 7: Was passiert nach dem Einspruch gegen den Strafbefehl?

Nachdem Sie Einspruch gegen den Strafbefehl eingelegt haben, wird das Gericht ein Hauptverfahren eröffnen. Sie werden als Beschuldigter zu einer Hauptverhandlung geladen, in der über Ihre Schuld oder Unschuld entschieden wird.

Frage 8: Kann ich im Hauptverfahren einen Freispruch erreichen?

Ja, im Hauptverfahren besteht die Möglichkeit, einen Freispruch zu erlangen, wenn Sie nachweisen können, dass Sie die Ihnen zur Last gelegte Tat nicht begangen haben oder dass es dafür keine ausreichenden Beweise gibt.

Frage 9: Welche Rechte habe ich als Beschuldigter im Hauptverfahren?

Als Beschuldigter im Hauptverfahren haben Sie das Recht, sich zu den Vorwürfen zu äußern, Zeugen und Beweismittel zu benennen und einen Verteidiger Ihrer Wahl zu beauftragen. Zudem haben Sie das Recht, zu schweigen und sich nicht selbst belasten zu müssen.

Frage 10: Kann ich im Hauptverfahren auch eine mildere Strafe erhalten?

Ja, im Hauptverfahren besteht die Möglichkeit, dass das Gericht eine mildere Strafe als in dem ursprünglichen Strafbefehl festgesetzt, verhängt. Dies kann beispielsweise dann der Fall sein, wenn das Gericht zu dem Schluss kommt, dass die ursprüngliche Strafe überzogen war.

Frage 11: Was passiert, wenn ich nicht zur Hauptverhandlung erscheine?

Wenn Sie nicht zur Hauptverhandlung erscheinen, kann das Gericht in Ihrer Abwesenheit entscheiden. Es besteht jedoch die Möglichkeit, dass das Gericht einen neuen Termin ansetzt und Sie erneut ladet.

Frage 12: Kann ich den Einspruch gegen den Strafbefehl zurückziehen?

Ja, Sie können den Einspruch gegen den Strafbefehl jederzeit zurückziehen. Dies sollten Sie jedoch nur tun, wenn Sie Ihre Entscheidung gut überlegt haben und sich sicher sind, dass der Einspruch für Sie nicht vorteilhaft ist.

Frage 13: Welche Kosten entstehen durch den Einspruch gegen einen Strafbefehl?

Wenn Sie einen Rechtsanwalt beauftragen, können Kosten für dessen Dienstleistungen entstehen. Die genaue Höhe der Kosten hängt vom Umfang der anwaltlichen Tätigkeit ab und sollte vorher mit dem Anwalt besprochen werden. Zudem können Gerichtskosten anfallen.

Frage 14: Ist der Einspruch gegen einen Strafbefehl öffentlich?

Nein, der Einspruch gegen einen Strafbefehl ist nicht öffentlich. Die Angelegenheit wird in der Regel nicht bekannt gemacht und bleibt zwischen Ihnen, Ihren rechtlichen Vertretern und den Justizbehörden.

Frage 15: Gibt es eine Möglichkeit der außergerichtlichen Einigung?

Ja, auch außergerichtlich kann eine Einigung erzielt werden. In vielen Fällen ist es möglich, dass die Staatsanwaltschaft im Rahmen von Verhandlungen eine Einstellung des Verfahrens oder eine geringere Strafe vorschlägt. Eine außergerichtliche Einigung kann zeitsparend und kostengünstig sein.

Insgesamt ist es wichtig, den Strafbefehl sorgfältig zu prüfen und gegebenenfalls Einspruch einzulegen, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Ihnen zur Last gelegte Straftat nicht zutrifft oder die Strafe unverhältnismäßig ist. Der Einspruch sollte innerhalb der Frist schriftlich und begründet beim zuständigen Amtsgericht eingereicht werden. Bei komplexen Sachverhalten kann es ratsam sein, einen Anwalt zur Unterstützung hinzuzuziehen. Im Hauptverfahren haben Sie dann die Möglichkeit, Zeugen und Beweismittel vorzulegen und sich zu den Vorwürfen zu äußern. Es besteht die Chance auf einen Freispruch oder eine mildere Strafe als im Strafbefehl festgesetzt. Eine außergerichtliche Einigung kann ebenfalls in Betracht gezogen werden. Informieren Sie sich genau über Ihre Rechte und Pflichten.


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