Öffnen – Musterschreiben Elternzeit Beantragen

Vorlage und Muster für Elternzeit Beantragen zur Anpassung und Erstellung – Öffnen im WORD– und PDF-Format


Vorlage Musterschreiben Elternzeit Beantragen

Ihr Name:
[Name des Antragstellers]
Ihr Geburtsdatum:
[Geburtsdatum des Antragstellers]
Ihre Anschrift:
[Anschrift des Antragstellers]
Datum:
[Datum]
An:
[Name des Arbeitgebers]
[Anschrift des Arbeitgebers]
Betreff: Antrag auf Elternzeit
Sehr geehrte/r [Name des Arbeitgebers],

hiermit beantrage ich, [Name des Antragstellers], die Gewährung von Elternzeit gemäß §15 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG).

Die Elternzeit möchte ich ab dem [Datum] beantragen und für den Zeitraum von [Anzahl der Monate] Monaten in Anspruch nehmen.

Mein Kind, [Name des Kindes], wurde am [Geburtsdatum des Kindes] geboren. Es besteht somit ein Anspruch auf Elternzeit gemäß §16 BEEG.

Während der Elternzeit werde ich meine Tätigkeit vollständig unterbrechen und mich in dieser Zeit der Betreuung und Erziehung meines Kindes widmen.

Die Elternzeit beantrage ich gemäß §16 BEEG in folgender Aufteilung:

  • [Anzahl der Monate] Monate ab dem [Datum]
  • [Anzahl der Monate] Monate ab dem [Datum]

Bitte bestätigen Sie mir schriftlich die Gewährung meiner beantragten Elternzeit sowie den genauen Beginn und das Ende der Elternzeit.

Des Weiteren bitte ich um Informationen zu meinen Rechten und Pflichten während der Elternzeit, insbesondere hinsichtlich der Ausgestaltung der Teilzeitbeschäftigung nach der Elternzeit.

Vielen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung und Ihr Verständnis.

Mit freundlichen Grüßen

[Ihr Name]

 

Muster und Vorlage für Elternzeit Beantragen zur Erstellung und Anpassung im WORD– und PDF-Format

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Elternzeit Beantragen
PDF – WORD Format
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FAQ Musterschreiben Elternzeit Beantragen

F: Wie schreibt man ein Musterschreiben für die Beantragung von Elternzeit?

A: Ein Musterschreiben für die Beantragung von Elternzeit sollte folgende Elemente enthalten:

  • Angabe des Absenders (Name, Adresse, Kontaktdaten)
  • Angabe des Empfängers (Name, Adresse, Kontaktdaten)
  • Betreffzeile mit eindeutigem Hinweis auf den Zweck des Schreibens
  • Einleitung, in der der Antragsteller seine Absicht erklärt, Elternzeit zu nehmen
  • Angabe des gewünschten Zeitraums der Elternzeit
  • Begründung für die Beantragung der Elternzeit
  • Angabe des voraussichtlichen Beginns und Endes der Elternzeit
  • Erklärung, dass der Antragsteller die gesetzlichen Bestimmungen zur Elternzeit beachtet
  • Schlussabsatz mit der Bitte um eine schriftliche Bestätigung des Arbeitgebers
  • Unterschrift des Antragstellers

F: Welche Teile sollte ein Musterschreiben für die Beantragung von Elternzeit haben?

A: Ein Musterschreiben für die Beantragung von Elternzeit sollte die folgenden Teile enthalten:

1. Absenderangaben:
– Name des Antragstellers
– Adresse des Antragstellers
– Kontaktdaten des Antragstellers (Telefonnummer, E-Mail-Adresse)
2. Empfängerangaben:
– Name des Arbeitgebers
– Adresse des Arbeitgebers
– Kontaktdaten des Arbeitgebers (Telefonnummer, E-Mail-Adresse)
3. Betreffzeile:
– „Beantragung von Elternzeit“
4. Einleitung:
– Klare und höfliche Erklärung der Absicht, Elternzeit nehmen zu wollen
5. Angabe des gewünschten Zeitraums:
– Konkrete Angabe des Beginns und Endes der Elternzeit
6. Begründung:
– Angabe von Gründen, warum Elternzeit beantragt wird
7. Erklärung zur Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen:
– Klarstellung, dass alle gesetzlichen Voraussetzungen zur Elternzeit erfüllt sind
8. Bitte um schriftliche Bestätigung:
– Höfliche Bitte um eine schriftliche Bestätigung des Arbeitgebers
9. Schlussabsatz:
– Höflicher Abschluss und Dank an den Arbeitgeber
10. Unterschrift:
– Unterschrift des Antragstellers

F: Weitere häufig gestellte Fragen (FAQ) zur Beantragung von Elternzeit:

F1: Wie lange im Voraus sollte man Elternzeit beantragen?

A1: Die Beantragung von Elternzeit sollte idealerweise etwa sieben Wochen im Voraus erfolgen, um dem Arbeitgeber ausreichend Zeit zur Planung und Organisation zu geben.

F2: Kann man die Elternzeit nachträglich verlängern?

A2: Ja, es ist möglich, die Elternzeit nachträglich zu verlängern. Allerdings muss diese Verlängerung mindestens sieben Wochen vor Ablauf der ursprünglich beantragten Elternzeit schriftlich beim Arbeitgeber beantragt werden.

F3: Wie lange kann man Elternzeit nehmen?

A3: Mütter und Väter können jeweils bis zu drei Jahre Elternzeit beantragen. Diese Zeit kann aufgeteilt und auch zwischen beiden Elternteilen geteilt werden.

F4: Welche finanziellen Unterstützungen gibt es während der Elternzeit?

A4: Während der Elternzeit besteht unter bestimmten Voraussetzungen ein Anspruch auf Elterngeld. Dieses wird jedoch abhängig vom Einkommen und der Dauer der Elternzeit berechnet.

F5: Muss man während der Elternzeit erreichbar sein?

A5: Während der Elternzeit sind Arbeitnehmer nicht verpflichtet, erreichbar zu sein. Die Elternzeit dient der Betreuung des Kindes und der Erholung der Eltern.

F6: Kann der Arbeitgeber die Elternzeit ablehnen?

A6: Der Arbeitgeber kann die Beantragung von Elternzeit in der Regel nicht ablehnen, sofern diese rechtzeitig und ordnungsgemäß beantragt wird. Allerdings gibt es Ausnahmen für bestimmte Berufsgruppen, in denen die Ablehnung aus betrieblichen Gründen möglich ist.

F7: Kann man während der Elternzeit einen anderen Job annehmen?

A7: Während der Elternzeit ist es grundsätzlich erlaubt, einen anderen Job anzunehmen. Es ist jedoch wichtig, die arbeitsrechtlichen Bestimmungen und eventuelle Vereinbarungen im Arbeitsvertrag zu beachten.

F8: Kann man während der Elternzeit eine Weiterbildung absolvieren?

A8: Während der Elternzeit ist es möglich, eine Weiterbildung zu absolvieren. Hierbei sollte jedoch beachtet werden, dass die Elternzeit primär der Betreuung und Erziehung des Kindes dient.

F9: Hat man während der Elternzeit Anspruch auf Urlaub?

A9: Während der Elternzeit besteht grundsätzlich kein Anspruch auf bezahlten Urlaub. Allerdings kann dieser Anspruch bei Teilzeitarbeit oder Vereinbarungen im Arbeitsvertrag abweichen.

F10: Kann man die Elternzeit vorzeitig beenden?

A10: Die vorzeitige Beendigung der Elternzeit ist grundsätzlich möglich. Hierfür muss jedoch eine schriftliche Vereinbarung mit dem Arbeitgeber getroffen werden.

F11: Wie wirkt sich die Elternzeit auf die Rentenansprüche aus?

A11: Während der Elternzeit werden Elternergeld- und Elternzeitmonate in der Regel auf die Rentenansprüche angerechnet. Es ist daher wichtig, sich über die Auswirkungen frühzeitig zu informieren.

F12: Welche Auswirkungen hat die Elternzeit auf den Kündigungsschutz?

A12: Während der Elternzeit besteht Kündigungsschutz. Der Arbeitgeber darf den Arbeitnehmer in dieser Zeit in der Regel nicht ohne Zustimmung der zuständigen Behörde kündigen.

F13: Kann man während der Elternzeit zu einem anderen Arbeitgeber wechseln?

A13: Während der Elternzeit ist ein Wechsel zu einem anderen Arbeitgeber möglich. Hierbei sollten jedoch die Bestimmungen des Mutterschutzgesetzes und eventuelle Wettbewerbsverbote beachtet werden.

F14: Kann man während der Elternzeit Arbeitszeit reduzieren?

A14: Während der Elternzeit ist es möglich, die Arbeitszeit zu reduzieren. Hierfür muss jedoch eine Vereinbarung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber getroffen werden.

F15: Muss man nach der Elternzeit wieder den gleichen Arbeitsplatz erhalten?

A15: Nach der Elternzeit besteht in der Regel ein Anspruch auf Rückkehr an den bisherigen Arbeitsplatz. Falls dieser nicht mehr vorhanden ist, muss ein vergleichbarer Arbeitsplatz angeboten werden.

Das waren die Antworten auf einige der häufig gestellten Fragen zur Beantragung von Elternzeit. Wenn Sie weitere Fragen haben, zögern Sie nicht, sich an Ihren Arbeitgeber oder eine spezialisierte Beratungsstelle zu wenden.


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