Öffnen – Musterschreiben Pflichtteilsanspruch Geltend Machen

Vorlage und Muster für Pflichtteilsanspruch Geltend Machen zur Anpassung und Erstellung – Öffnen im WORD– und PDF-Format


Vorlage Pflichtteilsanspruch Geltend Machen Musterschreiben

Einleitung

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit möchte ich meinen Pflichtteilsanspruch geltend machen. Gemäß § 2303 BGB habe ich als gesetzlicher Erbe einen Anspruch auf einen bestimmten Teil des Nachlasses, egal ob ein Testament vorliegt oder nicht.

Geltendmachung des Pflichtteilsanspruchs

Ich möchte Sie daher bitten, mir umgehend Auskunft über den Nachlass und den Wert des Vermögens zu geben. Gemäß § 2314 BGB habe ich als Pflichtteilsberechtigter das Recht, Einsicht in die Nachlassunterlagen zu nehmen.

Des Weiteren fordere ich Sie auf, mir innerhalb einer angemessenen Frist meinen Pflichtteil auszuzahlen. Sollten Sie dazu nicht in der Lage sein, so bitte ich um die Benennung eines Gutachters, der den Wert des Nachlasses ermitteln kann.

Auskunft über den Nachlass

Gemäß § 2314 BGB haben Sie mir Auskunft über den Nachlass zu geben. Diese Auskunft beinhaltet unter anderem Informationen über das Vermögen des Verstorbenen zum Zeitpunkt des Todes, über eventuelle Vermächtnisse und Auflagen sowie über Nachlassverbindlichkeiten.

Bitte teilen Sie mir schriftlich mit, welche Werte und Vermögensgegenstände zum Nachlass gehören und wie diese bewertet wurden. Ich erwarte eine genaue und detaillierte Aufstellung.

Auszahlung meines Pflichtteils

Sobald mir die Auskunft über den Nachlass vorliegt, erwarte ich von Ihnen die Auszahlung meines Pflichtteils innerhalb einer angemessenen Frist. Der Pflichtteil besteht gemäß § 2303 Abs. 1 BGB aus der Hälfte des gesetzlichen Erbteils.

Für den Fall, dass Sie nicht in der Lage sind, den Pflichtteil in bar auszuzahlen, bitte ich um die Benennung eines Gutachters, der den Wert des Nachlasses ermittelt. Auf Basis dieser Wertermittlung kann dann die Auszahlung meines Pflichtteils erfolgen.

Rechtsmittelbelehrung

Sollte meiner Forderung nicht innerhalb der gesetzten Frist nachgekommen werden, sehe ich mich gezwungen, rechtliche Schritte einzuleiten. Ich behalte mir vor, einen Anwalt einzuschalten und gegebenenfalls ein gerichtliches Verfahren einzuleiten.

Dieses Schreiben dient als letzte außergerichtliche Mahnung. Ich hoffe jedoch, dass es nicht notwendig sein wird, weitergehende Maßnahmen ergreifen zu müssen und wir eine einvernehmliche Lösung finden können.

Bitte teilen Sie mir Ihre Entscheidung schriftlich mit, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt dieses Schreibens.

Mit freundlichen Grüßen,

[Name des Pflichtteilsberechtigten]

 

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Pflichtteilsanspruch Geltend Machen
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1. Was ist ein Pflichtteilsanspruch?

Ein Pflichtteilsanspruch ist ein gesetzlicher Anspruch auf einen Teil des Nachlasses, welcher den nahen Angehörigen gewährt wird, wenn sie im Testament nicht bedacht wurden. Der Pflichtteilsanspruch besteht in der Regel für Ehepartner, Kinder und unter bestimmten Umständen auch für Eltern.

2. Wie wird ein Pflichtteilsanspruch geltend gemacht?

Um einen Pflichtteilsanspruch geltend zu machen, muss ein formloses Schreiben an den Erben oder den Testamentsvollstrecker gesendet werden. In diesem Schreiben sollte der Anspruch auf den Pflichtteil erklärt werden und die Höhe des gewünschten Teils des Nachlasses angegeben werden. Es ist ratsam, das Schreiben per Einschreiben zu versenden, um einen Nachweis über den Erhalt zu haben.

3. Wie hoch ist der Pflichtteil?

Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils. Wenn beispielsweise ein Kind laut Gesetz 1/3 des Nachlasses erben würde, beträgt der Pflichtteil dieses Kindes 1/6 des Nachlasses.

4. Kann der Pflichtteil entzogen werden?

Ja, in bestimmten Fällen kann der Pflichtteil entzogen werden. Das Gesetz sieht vor, dass der Pflichtteil entzogen werden kann, wenn der Pflichtteilsberechtigte sich schwerer Verfehlungen gegenüber dem Erblasser schuldig gemacht hat, zum Beispiel bei vorsätzlicher Misshandlung oder schwerem Diebstahl.

5. Wie lange habe ich Zeit, um meinen Pflichtteil geltend zu machen?

Die Frist für die Geltendmachung des Pflichtteils beträgt in der Regel drei Jahre ab dem Zeitpunkt, an dem der Pflichtteilsberechtigte Kenntnis vom Erbfall und der Enterbung erlangt hat. Es ist wichtig, den Pflichtteil rechtzeitig geltend zu machen, da der Anspruch andernfalls verjähren kann.

6. Kann der Pflichtteilsanspruch durch ein Testament oder einen Erbvertrag ausgeschlossen werden?

Ja, der Pflichtteilsanspruch kann durch ein wirksames Testament oder einen Erbvertrag ausgeschlossen werden. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass der Ausschluss des Pflichtteils nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich ist und gewisse Formvorschriften einzuhalten sind.

7. Gibt es Fälle, in denen der Pflichtteil erhöht werden kann?

Ja, in einigen Fällen kann der Pflichtteil erhöht werden. Wenn beispielsweise der Erblasser den Pflichtteilsberechtigten im Testament schlechter gestellt hat als den anderen Erben oder wenn der Wert des Nachlasses durch Schenkungen oder andere Verfügungen gemindert wurde, kann der Pflichtteil erhöht werden.

8. Kann der Pflichtteil auch in Form von Sachwerten ausgezahlt werden?

Ja, der Pflichtteil kann auch in Form von Sachwerten ausgezahlt werden, wenn der Pflichtteilsberechtigte dies wünscht und der Erbe dem zustimmt. In diesem Fall muss der Wert der Sachwerte dem Pflichtteil entsprechen.

9. Kann der Pflichtteil auch vererbt werden?

Ja, der Pflichtteil kann vererbt werden. Wenn der Pflichtteilsberechtigte verstirbt, bevor er den Pflichtteil erhalten hat, geht der Anspruch auf den Pflichtteil auf seine Erben über.

10. Was passiert, wenn der Erbe den Pflichtteil nicht auszahlen kann?

Wenn der Erbe den Pflichtteil nicht auszahlen kann, besteht die Möglichkeit, den Pflichtteil in Raten zu erhalten oder eine Vereinbarung zu treffen, durch die der Pflichtteilsberechtigte einen Teil des Nachlasses erhält, zum Beispiel eine Immobilie.

11. Was sind die Kosten für die Geltendmachung eines Pflichtteilsanspruchs?

Die Kosten für die Geltendmachung eines Pflichtteilsanspruchs können je nach Anwalt und Streitwert variieren. Es ist ratsam, sich über die möglichen Kosten im Voraus zu informieren und gegebenenfalls rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen.

12. Gibt es eine Möglichkeit, Streitigkeiten um den Pflichtteil außergerichtlich beizulegen?

Ja, es gibt verschiedene Möglichkeiten, Streitigkeiten um den Pflichtteil außergerichtlich beizulegen. Eine Möglichkeit ist die Einigung der Parteien durch Verhandlungen oder Mediation. Eine andere Möglichkeit ist die Erstellung eines Pflichtteilserklärungsvertrags, in dem die Parteien die Einzelheiten der Pflichtteilszahlung festlegen.

13. Was ist der Unterschied zwischen dem Pflichtteil und dem gesetzlichen Erbteil?

Der Pflichtteil ist ein Teil des gesetzlichen Erbteils, der den nahen Angehörigen gewährt wird, wenn sie im Testament nicht bedacht wurden. Der gesetzliche Erbteil entspricht dem Teil des Nachlasses, den ein gesetzlicher Erbe erhalten würde, wenn es kein Testament oder keinen Erbvertrag geben würde.

14. Kann der Pflichtteil auch bei Enterbung geltend gemacht werden?

Ja, der Pflichtteil kann auch bei Enterbung geltend gemacht werden. Der Pflichtteilsanspruch besteht unabhängig davon, ob der Erbe im Testament oder Erbvertrag ausdrücklich enterbt wurde.

15. Gibt es eine Möglichkeit, den Pflichtteil zu umgehen?

Es gibt bestimmte Möglichkeiten, den Pflichtteil zu umgehen, wie zum Beispiel die Gründung einer Stiftung oder die Errichtung eines Erbvertrags. Es ist ratsam, sich professionellen rechtlichen Rat einzuholen, um die beste Lösung für den jeweiligen Fall zu finden.